Leistungen

Unternehmensgründungen

Die wichtigste Überlegung vor einer Firmengründung ist die Entscheidung für eine Einzelfirma oder Kapitalgesellschaft.

Am einfachsten ist die Gründung einer ZZP (Zelfstandige zonder personeel), also eine Gewerbeanmeldung als Einzelunternehmer. Hierbei fallen nur geringe Gebühren für die Anmeldung bei der Handelskammer KVK (Kamer van Koophandel) an. Allerdings haftet der Gründer einer ZZP im vollen Umfang mit seinem Privatvermögen für Schulden aus der Geschäftstätigkeit, insbesondere Sozialabgaben, die bei der Einstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entstehen.

Aus diesem Grunde ist die B.V. (Besloten Vennootschap) als alternative Rechtsform bei der Firmengründung sehr beliebt. Hierbei ist die Haftung auf das Einlagekapital (ab 1 €) beschränkt. Allerdings ist eine notarielle Gründung erforderlich, was relativ kompliziert ist und dadurch auch höhere Kosten verursacht.

Steuerberatung

Aus steuerlicher Sicht ist die B.V. gegenüber der Einzelfirma klar zu bevorzugen. Der Satz auf die Einkommenssteuer ist in den vergangenen Jahren mehrfach gesenkt worden und beträgt momentan nur noch 19% auf Einkommen bis zu 200.000 € p.a. Darüber hinaus gelten 25,8%.

Bei einer ZZP wird die Steuer auf den Gewinn zusammen mit weiteren oder sonstigen Einkünften als persönlicher Steuersatz berechnet. Hierbei ist auch zu klären, ob die Steuer im Wohnsitzland oder im Land der überwiegenden Geschäftstätigkeit zu entrichten ist.

Valevi Consulting B.V. ist keine Steuerberatungsgesellschaft und daher können wir nur allgemeine Informationen zu diesem komplexen Thema beitragen. Wir arbeiten aber mit niederländischen Steuerberatern zusammen, welche im Bedarfsfall detaillierte Auskünfte geben und auch Steuererklärungen einreichen können.

Krankenversicherung

In den Niederlanden ist die Krankenversicherung (zorgverzekering) für alle Personen verpflichtend, die im Land entweder dauerhaft wohnen oder arbeiten. Hierbei handelt es sich um eine einheitliche Basisversicherung (Basisverzekering), deren Leistungskatalog gesetzlich festgeschrieben ist.

Die Anbieter von Krankenversicherungen sind einheitlich durch staatlichen Vorgaben reguliert. Die Krankenversicherung beträgt ca. 160 € im Monat plus 7,3% und die Pflegeversicherung 2,3% vom Gehalt.

Wer in einem Nachbarland wohnt und in den Niederlanden arbeitet, ist in den Niederlanden versicherungspflichtig, falls die Tätigkeit überwiegend in den Niederlanden ausgeübt wird. Dies berührt nicht eine Nebentätigkeit im Wohnsitzland.

Medizinische Leistungen können im Notfall auch im Wohnsitzland erbracht werden. Planbare Operationen sollten allerdings in den Niederlanden durchgeführt werden. Ausnahmegenehmigungen müssen beantragt werden.