Häufig gestellte Fragen
Kann ich in den Niederlanden auch aus der Ferne ein Unternehmen gründen?
Das ist nicht möglich. Es ist erforderlich, persönlich eine Bürgerservice-Nummer zu beantragen. Auch beim Gewerbeamt ist ein persönliches Erscheinen vorgeschrieben. Der Termin beim Notar für die Gründung einer B.V. kann auch von uns mit den erforderlichen Dokumenten mit Apostille vorgenommen werden. Wir raten allerdings zu einem persönlichen Besuch beim Notar, um über die rechtlichen Besonderheiten informiert zu werden.
Wo beantrage ich die Bürgerservice-Nummer?
Die Beantragung der Nummer erfolgt entweder bei Ihrer Wohnsitzgemeinde, im Rathaus oder einer der 19 Gemeinden mit einem speziellen RNI-Schalter, z. B. in Heerlen, Venlo oder Eindhoven. Sie müssen eine dieser 19 Gemeinden aufsuchen, falls Sie Ihren Wohnsitz außerhalb der Niederlande haben.
Kann ein Ausländer in den Niederlanden ein Unternehmen gründen?
Ja, auch Nichtansässige können ein niederländisches Unternehmen gründen und führen, ohne in den Niederlanden zu leben. Es gibt keinerlei Beschränkungen für ausländisches Eigentum.
Falls ich in den Niederlanden ein Unternehmen habe, bekomme ich dann Zugang zum niederländischen Gesundheitssystem?
Wenn Sie in den Niederlanden arbeiten, sind Sie sogar verpflichtet, sich im niederländischen Gesundheitssystem anzumelden. Eine Ausnahme besteht für den Fall, dass Sie bereits in einem anderen Land gesetzlich oder privat krankenversichert sind. In diesem Falle kommt es darauf an, ob Sie in einem anderen Land einen Arbeitsvertrag als Angestellter oder eine eigene Firma haben. Hier gilt es, spezielle Regelungen der niederländischen Sozialgesetzgebung zu beachten. Da es sich um Einzelfallbetrachtungen handelt, können wir hier keine allgemeine Aussage machen. Wir helfen Ihnen aber bei der Klärung dieser Frage gerne weiter.